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ADHS-Test 6-12
Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätssyndrom-Testsystem für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren
Von einer Lernstörung (auch als Teilleistungsstörung oder umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten bezeichnet) spricht man, wenn trotz guter kognitiver Grundfertigkeiten und ausreichender Beschulung ein Kind/Jugendlicher in isolierten schulischen Leistungsbereichen ungenügende Leistungen zeigt. Da die schulische Leistung schlechter ausfällt als die Grundfähigkeiten vermuten lassen, ist das Scheitern erwartungswidrig. Die ICD-11 unterscheidet drei verschiedene Formen:
Der folgende Rechner hilft bei der Prüfung, ob eine Lernstörung vorliegt:
Berechnungsverfahren | |
Testergebnis Schulleistung (T-Wert) |
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Intelligenz (IQ) | |
Zusätzliche klinische Evidenz |
Ändert die Einstellung zur Diskrepanz und zur oberen Testwertgrenze |
Weitere Einstellungen |
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Diskrepanz (in Standardabweichungen) | |
Korrelation zwischen IQ und Leistung | |
Untere IQ-Grenze | |
Obere Testwertgrenze (T-Wert) | |
Ergebnis |
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Über die Voraussetzungen zur Diagnose einer umschriebenen Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten wurde in den letzten Jahren viel diskutiert. Für die Lese- und Rechtschreibstörung bei Kindern und Jugendlichen wurde 2015 von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) eine Evidenz- und konsensbasierte Leitlinie herausgegeben, in der zwei verschiedene diagnostische Ansätze nebeneinander stehen:
Hierbei wird durch einen normierten Schulleistungstest ermittelt, wie stark die Lese- oder Rechtschreibleistung eines Kindes von der durchschnittlichen Leistung von Kindern des gleichen Alters oder der gleichen Beschulungsdauer abweicht. Damit eine Lernstörung diagnostiziert wird, sollte die Diskrepanz mindestens 1.5 Standardabweichungen (SD) zum Durchschnitt der Referenzgruppe betragen. Dies entspricht einem T-Wert von 35 oder Prozentrang von 7.
Hierbei muss die Schulleistung des Kindes bedeutsam niedriger liegen als aufgrund der Intelligenz zu erwarten ist. Zusätzlich muss die betreffende Schulleistung des Kindes mindestens eine Standardabweichung unterhalb der Klassennorm in der jeweiligen Schulleistung liegen. Dies entspricht einem Prozentrang von ca. 16 oder einem T-Wert von 40. Aufgrund dieser beiden Kriterien wird hierbei auch vom doppelten Diskrepanzkriterium gesprochen. Ob ein Leistungsunterschied erwartungswidrig ist, kann entweder über eine einfache Diskrepanz oder - statistisch sauber - über eine Regression ermittelt werden (siehe Abschnitt Berechnungsverfahren).
Laut den Leitlinien kann bei einem Prozentrang kleiner 7 eine Lesestörung oder Rechtschreibstörung also auch dann diagnostiziert werden, wenn eine Diskrepanz zu der aufgrund der Intelligenz erwarteten Leistung nicht vorliegt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Ausschlussriterien (mangelnde Beschulung, fehlende Deutschkenntnisse, Seh- oder Hörstörung oder kognitive Minderbegabung) nicht zutreffen. Für den Bereich zwischen Prozentrang 7 und 16 sollte das doppelte Diskrepanzkriterium (also Diskrepanz zur altergemäßen Schulleistung oder Klassennorm und Diskrepanz zur aufgrund der Intelligenz erwarteten Schulleistung) aber vorliegen. Die Diskrepanz zwischen Intelligenz und Schulleistung sollte dabei 1.5 betragen, außer wenn es weitere klinische Evidenz gibt (z. B. Hinweise aus der Anamnese). In diesem Fall kann die Diskrepanz mit einer Standardabweichung angesetzt werden.
In den Leitlinien zur Rechenstörung wird keine doppelte Diskrepanz gefordert. Stattdessen muss die Leistung des Kindes zu den 7% schwächsten Leistungen gehören. Es greift wie bei der LRS das folgende Kriterium:
Hierbei wird durch einen normierten Schulleistungstest ermittelt, wie stark die Rechenleistung eines Kindes von der durchschnittlichen Leistung von Kindern des gleichen Alters oder der gleichen Beschulungsdauer abweicht. Damit eine Teilleistungsstörung diagnostiziert wird, sollte die Diskrepanz mindestens 1.5 Standardabweichungen (SD) betragen zum Durchschnitt der Referenzgruppe liegen. Dies entspricht einem T-Wert von 35 oder Prozentrang von 7.
Der Grundgedanke des IQ-Diskrepanz-Kriteriums liegt darin, dass aufgrund der Intelligenzleistung eine bestimmte Leistung im jeweiligen Teilbereich (d.h. Lesen, Schreiben oder Rechnen) erwartet wird. Für die Diagnose einer Lernstörung ist es deshalb zentral, wie diese "erwartete" Schulleistung auf der Basis des Ergebnisses eines Intelligenztests ermittelt wird. Auch hierfür gibt es im Wesentlichen wiederum zwei verschiedene Ansätze: Man unterscheidet die "klassische" Diskrepanzdefinition und das Regressionsverfahren:
Zitierfähige Quelle:
Lenhard, W. & Lenhard, A. (2020). Diagnose von Lernstörungen. Abgerufen unter: https://www.psychometrica.de/tls.html. Psychometrica.