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ADHS-Test 6-12 - Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätssyndrom-Testsystem für Kinder zwischen 6 und 12 
Jahren
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ADHS-Test 6-12
Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätssyndrom-Testsystem für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren




Diagnose von Lernstörungen: Berechnung der Diskrepanz zwischen IQ und Testleistung

Von einer Lernstörung (auch als Teilleistungsstörung oder umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten bezeichnet) spricht man, wenn trotz guter kognitiver Grundfertigkeiten und ausreichender Beschulung ein Kind/Jugendlicher in isolierten schulischen Leistungsbereichen ungenügende Leistungen zeigt. Da die schulische Leistung schlechter ausfällt als die Grundfähigkeiten vermuten lassen, ist das Scheitern erwartungswidrig. Die ICD-11 unterscheidet drei verschiedene Formen:

  1. Lesestörung (6A03.0)
  2. Rechtschreibstörung (6A03.1)
  3. Rechenstörung (6A03.2)

Der folgende Rechner hilft bei der Prüfung, ob eine Lernstörung vorliegt:



Berechnungsverfahren
Verwendetes Verfahren zur Berechnung, ob die Diskrepanz erwartungswidrig ist (s.u.)
Testergebnis Schulleistung (T-Wert)
Intelligenz (IQ)
Zusätzliche klinische Evidenz
Ändert die Einstellung zur Diskrepanz und zur oberen Testwertgrenze

Weitere Einstellungen
Diskrepanz (in Standardabweichungen)
Korrelation zwischen IQ und Leistung
Untere IQ-Grenze
Obere Testwertgrenze (T-Wert)

Ergebnis


Lesestörung und Rechschreibstörung

Über die Voraussetzungen zur Diagnose einer umschriebenen Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten wurde in den letzten Jahren viel diskutiert. Für die Lese- und Rechtschreibstörung bei Kindern und Jugendlichen wurde 2015 von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) eine Evidenz- und konsensbasierte Leitlinie herausgegeben, in der zwei verschiedene diagnostische Ansätze nebeneinander stehen:

  1. Kriterium der Alters- oder Klassennormdiskrepanz:

    Hierbei wird durch einen normierten Schulleistungstest ermittelt, wie stark die Lese- oder Rechtschreibleistung eines Kindes von der durchschnittlichen Leistung von Kindern des gleichen Alters oder der gleichen Beschulungsdauer abweicht. Damit eine Lernstörung diagnostiziert wird, sollte die Diskrepanz mindestens 1.5 Standardabweichungen (SD) zum Durchschnitt der Referenzgruppe betragen. Dies entspricht einem T-Wert von 35 oder Prozentrang von 7.

  2. Kriterium der IQ-Diskrepanz:

    Hierbei muss die Schulleistung des Kindes bedeutsam niedriger liegen als aufgrund der Intelligenz zu erwarten ist. Zusätzlich muss die betreffende Schulleistung des Kindes mindestens eine Standardabweichung unterhalb der Klassennorm in der jeweiligen Schulleistung liegen. Dies entspricht einem Prozentrang von ca. 16 oder einem T-Wert von 40. Aufgrund dieser beiden Kriterien wird hierbei auch vom doppelten Diskrepanzkriterium gesprochen. Ob ein Leistungsunterschied erwartungswidrig ist, kann entweder über eine einfache Diskrepanz oder - statistisch sauber - über eine Regression ermittelt werden (siehe Abschnitt Berechnungsverfahren).

Laut den Leitlinien kann bei einem Prozentrang kleiner 7 eine Lesestörung oder Rechtschreibstörung also auch dann diagnostiziert werden, wenn eine Diskrepanz zu der aufgrund der Intelligenz erwarteten Leistung nicht vorliegt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Ausschlussriterien (mangelnde Beschulung, fehlende Deutschkenntnisse, Seh- oder Hörstörung oder kognitive Minderbegabung) nicht zutreffen. Für den Bereich zwischen Prozentrang 7 und 16 sollte das doppelte Diskrepanzkriterium (also Diskrepanz zur altergemäßen Schulleistung oder Klassennorm und Diskrepanz zur aufgrund der Intelligenz erwarteten Schulleistung) aber vorliegen. Die Diskrepanz zwischen Intelligenz und Schulleistung sollte dabei 1.5 betragen, außer wenn es weitere klinische Evidenz gibt (z. B. Hinweise aus der Anamnese). In diesem Fall kann die Diskrepanz mit einer Standardabweichung angesetzt werden.



Rechenstörung

In den Leitlinien zur Rechenstörung wird keine doppelte Diskrepanz gefordert. Stattdessen muss die Leistung des Kindes zu den 7% schwächsten Leistungen gehören. Es greift wie bei der LRS das folgende Kriterium:

  1. Kriterium der Alters- oder Klassennormdiskrepanz:

    Hierbei wird durch einen normierten Schulleistungstest ermittelt, wie stark die Rechenleistung eines Kindes von der durchschnittlichen Leistung von Kindern des gleichen Alters oder der gleichen Beschulungsdauer abweicht. Damit eine Teilleistungsstörung diagnostiziert wird, sollte die Diskrepanz mindestens 1.5 Standardabweichungen (SD) betragen zum Durchschnitt der Referenzgruppe liegen. Dies entspricht einem T-Wert von 35 oder Prozentrang von 7.



Berechnungsverfahren: Wann ist eine Diskrepanz erwartungswidrig?

Der Grundgedanke des IQ-Diskrepanz-Kriteriums liegt darin, dass aufgrund der Intelligenzleistung eine bestimmte Leistung im jeweiligen Teilbereich (d.h. Lesen, Schreiben oder Rechnen) erwartet wird. Für die Diagnose einer Lernstörung ist es deshalb zentral, wie diese "erwartete" Schulleistung auf der Basis des Ergebnisses eines Intelligenztests ermittelt wird. Auch hierfür gibt es im Wesentlichen wiederum zwei verschiedene Ansätze: Man unterscheidet die "klassische" Diskrepanzdefinition und das Regressionsverfahren:

  1. Regression (Grundeinstellung):
    Anhand der Korrelation eines Testverfahrens mit der Intelligenz wird mittels Regression geschätzt, welches Leistungsniveau im Schulleistungstest aufgrund der Intelligenz zu erwarten ist. Unterschreitet ein Kind diesen Wert um einen bestimmten Betrag (i.d.R. 1,5 SD, bei Vorliegen weiterer klinischer Evidenz reicht auch 1,0 SD), wird von einer Lernstörung ausgegangen. Bei der Leseleistung beträgt die Korrelation mit der Intelligenz beispielsweise etwa r = .4 (siehe auch ELFE II, W. Lenhard, Lenhard & Schneider, 2017). Diese Korrelation sollte für die Diagnose einer Lese- und/oder Rechschreibstörung verwendet werden, sofern die tatsächliche Korrelation zwischen Intelligenz- und Leistungstest nicht bekannt ist. Wenn Sie hingegen andere Schulleistungstests verwenden, bei denen die Korrelation mit der Intelligenz bekannt ist, so sollten Sie mit dem Ziel einer genaueren Diagnose die empirisch ermittelte Korrelation verwenden. Im Bereich mathematischer Leistungen liegt der Zusammenhang mit der Intelligenz in der Regel etwas höher als bei Lese-Rechtschreibleistungen (ca. r = .5).

  2. Einfache Diskrepanz:
    Von einer Teilleistungsstörung wird ausgegangen, wenn eine fest vorgegebene Differenz an T-Wertpunkten zwischen Intelligenz- und Schulleistung erreicht oder überschritten wird. Es wird also fälschlicherweise davon ausgegangen, dass aus einem bestimmten Wert im Intelligenztest eine ebenso hohe (bzw. niedrige) Leistung im Schulleistungstest prognostiziert werden kann. Dies wäre nur dann der Fall, wenn beide Verfahren zu 1.0 miteinander korrelieren würden, was tatsächlich aber nicht der Fall ist. Da dieser Ansatz also auf falschen Grundannahmen basiert und leistungsschwache Kinder stark benachteiligt werden, raten wir dringend von der Verwendung der einfachen Diskrepanz ab.

  3. Ohne Diskrepanz:
    Hierbei wird die Schulleistung lediglich mit einem oberen Grenzwert verglichen. Es wird also nur geprüft, ob das Ergebnis in einen Bereich fällt, der unterdurchschnittlich ist.



  4. Zitierfähige Quelle:

    Lenhard, W. & Lenhard, A. (2020). Diagnose von Lernstörungen. Abgerufen unter: https://www.psychometrica.de/tls.html. Psychometrica.